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KATASTER

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LÄRMBELASTUNGSKATASTER (LBK)

(Art. 36 ff der Lärmschutz-Verordnung)

Sie sind Eigentümer einer lärmerzeugenden Anlage, durch deren Emissionen bei den angrenzenden Gebäuden die massgebenden Belastungsgrenzwerte überschritten werden. Sie müssen einen Lärmbelastungskataster (LBK) erstellen.

Wir erläutern Ihnen die Situation an einer Startbesprechung und unterbreiten Ihnen anschliessend einen passenden Vorgehensvorschlag mit ausführlicher Honorarofferte. Wir erheben die aktuellen Emissionsdaten, erstellen den für das aktuelle Jahr geltenden Emissionskataster, modellieren die Situation in der Lärmberechnungs-Software CadnaA, berechnen die Belastungen nach anerkannten Berechnungsmodellen, erstellen den Immissionskataster bei den angrenzenden Gebäuden und stellen alle Resultate in aussagekräftigen Texten und Grafiken dar.

Wir beraten Sie in allen lärmrechtlichen Fragen, begleiten Sie durch das Verfahren und stellen die für die einzelnen Projektschritte notwendigen Unterlagen zusammen. Eingeschlossen sind alle notwendigen Kontakte und Abklärungen mit den kommunalen und kantonalen Behörden.

 

REFERENZEN

Strassenlärmkataster der Gemeinden Flurlingen (2018/19), Oberrieden (2018/19), Wangen-Brüttisellen (2018-20), Uetikon am See (2019/20), Glattfelden (2019/20), Kloten (2020/21), Dietlikon (2019-2021), Niederhasli (2020/21), Hombrechtikon (2020/21), Adliswil (2021/22), Regensdorf (2021/22), Rüschlikon (2021-23), Küsnacht (2022-24), Rorbas (2022-24), Affoltern am Albis (2023/24), Meilen (2023/24) und Dietikon (2024).

 

KONTAKT