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NACHWEIS

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LÄRMSCHUTZ BEI NEUEN ANLAGEN

(Art. 7 der Lärmschutz-Verordnung)

Sie planen einen neuen Restaurationsbetrieb oder sind mit dem Umbau oder der Erweiterung eines bestehenden Betriebes beschäftigt. Vielleicht weist Ihr Bauvorhaben auch eine grössere Tiefgarage auf oder Sie planen eine Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlage (Wärmepumpe, Klimagerät, Schwimmbadpumpe, etc.). Für all diese Fälle benötigen Sie einen Lärmnachweis.

Wir erheben alle notwendigen Grundlagen (massgebende Anlagedaten und Emissionen, Erschliessungsgrad, Zonenzugehörigkeit und Zuordnung Empfindlichkeitsstufe nach kommunaler Bauordnung), bestimmen die für die Beurteilung massgebenden Empfangspunkte, berechnen die Belastungen nach anerkannten Berechnungsmodellen und beurteilen die Pegel nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung (LSV) und der aktuellen Praxis.

Wir fassen alle Resultate in einem Lärmnachweis zur Einreichung an die entsprechenden Behörden zusammen.

 

REFERENZEN

Nachweise für Wärmepumpen, die zur Beheizung von Aussenschwimmbädern eingesetzt werden.

Lärmmessungen und -beurteilungen beim Ausbau einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA).

Einbau einer Mineralwasser-Abfüllanlage in ein bestehendes Nebengebäude.

Erstellung eines Take-Away-Restaurants im Erdgeschoss einer Wohnüberbauung.

Ersatz der bestehenden Klimageräte eines Gewerbebetriebes.

 

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