(Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung)
Sie realisieren einen Neubau oder einen Umbau einer Liegenschaft (An- und Aufbauten, Nutzungsänderungen und innere Umbauten) im Nahbereich einer lärmerzeugenden Anlage (Strasse, Bahn, Flugplatz, etc) und benötigen ein Lärmgutachten.
Wir erheben alle notwendigen Grundlagen (Digitales Terrainmodell (DTM), massgebende Emissionen, Erschliessungsgrad, Zonenzugehörigkeit und Zuordnung Empfindlichkeitsstufe nach kommunaler Bauordnung), modellieren die Situation in der Lärmberechnungs-Software CadnaA, berechnen die Belastungen nach anerkannten Berechnungsmodellen und beurteilen die Pegel nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung (LSV) und der aktuellen Praxis.
Wir fassen die Resultate in einem Lärmgutachten zur Abgabe an die entsprechenden Behörden zusammen.
Wir durften verschiedenste Projekte in vielen Gemeinden und Kantonen bearbeiten. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch Referenzen an, die mit Ihrem Vorhaben vergleichbar sind.