SIA 181
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SCHALLSCHUTZ BEI NEU- UND UMBAUTEN
(Art. 32 ff der Lärmschutz-Verordnung / SIA-Norm 181 (Schallschutz im Hochbau))
Sie realisieren einen Neubau oder einen Umbau und müssen den Schallschutz der Aussenbauteile, der Trennbauteile zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten sowie der haustechnischen Anlagen und festen Einrichtungen im Gebäude nachweisen. Eventuell benötigen Sie auch eine Detailberatung bei der konstruktiven Ausführung von kritischen Stellen.
Wir bestimmen aufgrund der Grundrissanordnungen und Raumgeometrien die kritischen Situationen an Ihrem Bau, berechnen den mit den von Ihnen vorgesehenen Konstruktionen prognostizierten Schallschutz, vergleichen diesen mit den Anforderungswerten der SIA-Norm 181 (Schallschutz im Hochbau) und machen Ihnen Verbesserungsvorschläge, falls die Anforderungen nicht oder nur knapp erreicht werden.
Wir fassen alle Resultate in einem Schallschutznachweis zur Abgabe an die Baubehörde zusammen.
REFERENZEN
Wir durften verschiedenste Projekte in vielen Gemeinden und Kantonen bearbeiten. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch Referenzen an, die mit Ihrem Vorhaben vergleichbar sind.