Allgemein / Sep 2016
Der Nationalrat hat in der Wintersession einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, nach welcher auf Hauptverkehrsachsen innerorts nur noch dann Tempo 30 zugelassen sein soll, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Für den Lärmschutz soll es nicht mehr möglich sein. Die Befürworter argumentieren, dass es eine Netzhierarchie mit verkehrsorientierten Hauptachsen und siedlungsorientierten Nebenachsen brauche, dass der Verkehr auf den Hauptachsen gebündelt und eben nicht mit Geschwindigkeitsreduktionen behindert werden soll.
Demgegenüber argumentieren die Gegner, dass die konkrete Situation immer vor Ort beurteilt werden müsse. Tempo 30 sei für den Lärmschutz häufig die effizienteste und günstigste Massnahme. Die Initiative geht nun an den Ständerat.
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