Allgemein / Okt 2018
Die Lärmreduktion an der Quelle wird bei der Lärmbekämpfung immer mehr zum zentralen Thema. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind nur in Ausnahmefällen ortsbildverträglich, zudem ist ihre Wirkung beschränkt. Und Ersatzmassnahmen bei den lärmbetroffenen Gebäuden tragen auch nicht wirklich zu einer sinnvollen Lärmreduktion bei. Bleiben also die Massnahmen an der Quelle, die nach Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung sowieso zuerst geprüft und getroffen werden müssen.
Der Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) hat im Dezember 2018 neue Faktenblätter zu den Themen «Lärmreduzierende Wirkung von Tempo 30 » und «Leise Reifen» herausgegeben. Sie können hier und hier heruntergeladen werden.