Allgemein / Okt 2018
Die Lärmreduktion an der Quelle wird bei der Lärmbekämpfung immer mehr zum zentralen Thema. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind nur in Ausnahmefällen ortsbildverträglich, zudem ist ihre Wirkung beschränkt. Und Ersatzmassnahmen bei den lärmbetroffenen Gebäuden tragen auch nicht wirklich zu einer sinnvollen Lärmreduktion bei. Bleiben also die Massnahmen an der Quelle, die nach Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung sowieso zuerst geprüft und getroffen werden müssen.
Der Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) hat im Dezember 2018 neue Faktenblätter zu den Themen «Lärmreduzierende Wirkung von Tempo 30 » und «Leise Reifen» herausgegeben. Sie können hier und hier heruntergeladen werden.
Allgemein / Sep 2016
Der Nationalrat hat in der Wintersession einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, nach welcher auf Hauptverkehrsachsen innerorts nur noch dann Tempo 30 zugelassen sein soll, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Für den Lärmschutz soll es nicht mehr möglich sein. Die Befürworter argumentieren, dass es eine Netzhierarchie mit verkehrsorientierten Hauptachsen und siedlungsorientierten Nebenachsen brauche, dass der Verkehr auf den Hauptachsen gebündelt und eben nicht mit Geschwindigkeitsreduktionen behindert werden soll.
Demgegenüber argumentieren die Gegner, dass die konkrete Situation immer vor Ort beurteilt werden müsse. Tempo 30 sei für den Lärmschutz häufig die effizienteste und günstigste Massnahme. Die Initiative geht nun an den Ständerat.
Weiterführende Infos: Link